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Verbesserungen:
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V1.01 >> V1.02 |
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FlashAir W-02 Speicherkartenunterstützung der Klasse 10 |
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WICHTIG! |
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Ändern Sie nicht das voreingestellte WLAN-Startbild.
Die Kamera kann den WLAN-Start nicht erkennen, wenn das Bild geändert wird. |
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V1.00 - V1.01 |
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Ergänzung um die FlashAir Kommunikationsfunktion |
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Ergänzung um die Eye-Fi-Kommunikationsfunktion |
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Klicken Sie hier für die Bedienungsanleitung dieser Funktionen. |
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Klicken Sie hier für die häufig gestellten Fragen zu diesen Funktionen. |
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Zutreffende Modelle
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EXILIM-Modelle mit der Firmware-Version 1.00 - 1.01. |
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Wichtig: |
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Wird die Installation des Updates durch ungenügende Stromversorgung unterbrochen kann dies ernsthafte Schäden an der Kamera verursachen. Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass der Akku vollständig aufgeladen ist, bevor Sie mit der Durchführung des Updates beginnen. - Beachten Sie, dass die Durchführung des Firmware Updates auf eigenes Risiko geschieht. |
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So prüfen Sie die Firmware-Version
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Halten Sie auf der EX-ZR20-Kamera die [MENU]-Taste gedrückt, während Sie die Kamera durch Drücken des Ein-/Aus-Schalters [POWER ON/OFF] einschalten. Halten Sie die [MENU]-Taste gedrückt, bis auf dem Bildschirm der Kamera die aktuell installierte Firmware-Version angezeigt wird. |
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1. |
Wird „VER 1.00“ oder „VER 1.01“ angezeigt, müssen Sie diese Aktualisierungssoftware herunterladen und auf der Kamera installieren. |
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2. |
Wird „VER. 1.02“ angezeigt, bedeutet das, dass die Firmware der Kamera bereits aktualisiert wurde. Sie müssen das Update daher nicht installieren. |
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Vorraussetzungen für die Installation:
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Um das Firmware Update installieren zu können, muss die Update-Datei in das Stammverzeichnis (Hauptverzeichnis; nicht in einen Unterordner) einer Speicherkarte, welche in die Kamera eingesetzt wird, kopiert werden. Hierfür benötigen Sie das für die Herstellung einer USB-Verbindung benötigte Zubehör aus dem Lieferumfang der Kamera oder ein Kartenlesegerät, welches mit Ihrem Computer verbunden werden kann. |
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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für den Download von Aktualisierungssoftware
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Um die Software herunterladen zu können müssen Sie zunächst nachfolgende Endbenutzer Lizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und den darin enthaltenen Bestimmungen zustimmen. |
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Wenn Sie sich nach sorgfältigem Durchlesen der Vereinbarung bereit erklären möchten, sich an die darin enthaltenen Bestimmungen zu halten, klicken Sie auf die „Zustimmen“-Schaltfläche, um auf die Download-Seite weitergeleitet zu werden. |
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Durch das Herunterladen der Software verpflichten Sie sich automatisch zur Einhaltung der Bestimmungen aus der Lizenzvereinbarung, ungeachtet dessen, ob Sie der Vereinbarung tatsächlich zustimmen oder nicht. Durch das Herunterladen der Software kommt automatisch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) zustande. |
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Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche „[Ablehnen]“, und sehen Sie vom Download und Verwendung der Software ab. |
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Endbenutzer Software Lizenzvereinbarung |
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CASIO COMPUTER CO., LTD. |
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1 |
Lizenz |
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CASIO, als Eigentümer dieser Software sowie aller anderen geistigen Rechte, gewährt Ihnen die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. |
1) |
Es ist Ihnen gestattet, diese Software auf einer CASIO EXILIM EX-ZR20 Digitalkamera zu installieren und zu verwenden. |
2) |
Es ist Ihnen gestattet, eine Kopie dieser Software auf einer Speicherkarte zum Zwecke der Installation auf Ihrer EXILIM EX-ZR20 Digitalkamera anzufertigen. |
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2 |
Verbote |
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1) |
Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgehalten, dürfen Sie keine Kopien dieser Software (sowohl auszugsweise als auch in seiner Gesamtheit) anfertigen oder an andere weitergeben. |
2) |
Die Modifikation, Änderung, Anpassung, Rückentwicklung, Dekompilierung, sowie alle anderen Versuche, den Quell-Code dieser Software zu verändern bzw. darauf basierende Derivatprodukte herzustellen, ist untersagt. |
3) |
Der Verkauf, der Verleih, die Vermietung, das Verleasen sowie anderweitige Arten der Weitergabe sowie die Platzierung dieser Software auf einem Server bzw. die Verbreitung dieser Software über ein Netzwerk sind untersagt. |
4) |
Die Unterlizensierung sowie die Weitergabe dieser Software an eine dritte Partei ist untersagt. |
5) |
Die Verwendung dieser Software für ungesetzliche Zwecke oder in einer Art und Weise, die mit dieser Vereinbarung unvereinbar ist, ist untersagt. |
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3 |
Dauer dieser Vereinbarung |
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1) |
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung werden bindend, sobald Sie die Software herunterladen. |
2) |
Diese Vereinbarung verliert durch die Vernichtung sämtlicher Kopien der Software in Ihrem Besitz ihre Gültigkeit. |
3) |
CASIO ist berechtigt, die Lizenz jederzeit zurückzuziehen, wenn der Anwender gegen die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstößt. Nach Aufhebung der Vereinbarung sind alle Kopien der Software umgehend zu vernichten. |
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4 |
Haftungsbeschränkung |
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1) |
Diese Software wird ohne Garantie jeglicher Art „wie besichtigt“ zur Verfügung gestellt und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus, auch garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft, noch das diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist. |
2) |
In keinem Fall kann CASIO für Schäden haftbar gemacht werden (einschließlich und ohne Einschränkung: Schadenersatzleistungen für Profitverluste, Störungen des Geschäftsablaufes, Verlust von Informationen oder Verluste jeglicher Art), die aus der Benutzung oder der Unfähigkeit, diese Software zu benutzen, entstanden sind, auch wenn CASIO über das mögliche Entstehen entsprechender Schäden informiert war. |
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5 |
Sonstiges |
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1) |
Punkte, die in dieser Lizenzvereinbarung aus welchen Gründen auch immer nicht geklärt wurden sowie Punkte, die einer weiteren Klärung bedürfen, sind durch im gegenseitigem Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO zu klären. |
2) |
Jeder Anspruch, der unter oder in Verbindung mit dieser Lizenzvereinbarung entsteht, wird nach geltender japanischer Rechtsprechung behandelt. |
3) |
Jeder Rechtsstreit, der unter oder in Verbindung mit diese Lizenzvereinbarung entsteht unterliegt der Gerichtsbarkeit des Amtsgerichts Tokyo. |
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