[Firmware-Update] MZ-X500 - Version 1.60

Unterstützte Modelle

MZ-X500

Zutreffende Modelle

MZ-X500-Modelle mit einer älteren Firmware-Version als Version 1.60.
Beachten Sie, dass es keine Möglichkeit gibt, die Original-Firmware-Version wiederherzustellen, wenn diese aktualisiert wurde.

So prüfen Sie die Firmware-Version

Drücken Sie auf dem MZ-X500-Instrument die [POWER]-Taste, um es einzuschalten.
Berühren Sie „SYSTEM SETTING“ im Bildschirm „MENU“ und „Information“, um den Versionsbestätigungsbildschirm anzeigen zu lassen.
Wenn eine frühere Firmware-Version als Version 1.60 vorliegt, müssen Sie diese Software-Aktualisierung herunterladen und sie auf dem Instrument installieren. 

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für den Download von Aktualisierungssoftware

*    Um die Aktualisierungssoftware herunterladen und verwenden zu können, müssen Sie zunächst die nachfolgenden Nutzungsbedingungen aus der Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und diesen zustimmen.
*    Wenn Sie die Vereinbarung aufmerksam durchgelesen haben und den Nutzungsbedingungen zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Zustimmen], um zum Download-Prozess weitergeleitet zu werden.
*    Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zustimmen, geben Sie durch das Herunterladen der Aktualisierungssoftware an, dass Sie zustimmen, sich an die Nutzungsbedingungen der Vereinbarung zu binden und eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) einzugehen.
*    Wenn Sie den Nutzungsbedingungen der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Ablehnen], und laden Sie die Aktualisierungssoftware nicht herunter.
 
   Lizenzvereinbarung für Endbenutzer der Software
CASIO COMPUTER CO., LTD.
1  Lizenz
CASIO gewährt Ihnen als Eigentümer dieser Software und anderen geistigen Eigentums die folgende, nicht exklusive, nicht übertragbare Urheberrechtslizenz, die den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
1) Sie können diese Software auf Ihrem MZ-X500-Instrument installieren und verwenden.
2) Es ist Ihnen gestattet, eine Kopie dieser Software auf einer Speicherkarte zum Zwecke der Installation auf Ihrem MZ-X500-Instrument anzulegen.
2  Verbote
1) Sie dürfen diese Software weder teilweise noch vollständig kopieren, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Erlaubnis.
2) Sie dürfen den Quellcode der Software nicht bearbeiten, ändern, zurückentwickeln, demontieren, dekompilieren oder auf eine sonstige Weise ableiten.
3) Sie dürfen diese Software nicht weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen oder vertreiben, diese Software auf keinem Server platzieren und über kein Netzwerk zugänglich machen.
4) Diese Software kann im Rahmen einer Unterlizenz oder einer Übertragung nicht an Dritte weitergegeben werden.
5) Sie dürfen diese Software nicht für ungesetzliche Zwecke oder auf eine Art und Weise verwenden, die nicht in Einklang mit dieser Vereinbarung steht.
3  Dauer der Vereinbarung
1) Diese Vereinbarung wird verbindlich, sobald Sie die Software heruntergeladen haben.
2) Diese Vereinbarung wird nichtig, wenn Sie alle Ihre Kopien dieser Software zerstören.
3) CASIO kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen. Bei Kündigung des Vertrags sind Sie verpflichtet, die Software und sämtliche Kopien unverzüglich zu zerstören.
4  Haftungsbeschränkung
1) Diese Software wird ohne jegliche Garantie „wie gesehen“ zur Verfügung gestellt, und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung, darunter Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus. Zudem garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft noch dass diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist.
2) Unter keinen Umständen haftet CASIO für Schäden (darunter Schäden durch entgangene Gewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Informationen), die durch die Nutzung oder fehlerhafte Nutzung dieser Software entstehen, selbst wenn CASIO über die Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
5  Sonstiges
1) Alle Punkte, die durch die Vereinbarung nicht abgedeckt werden, oder Punkte, die weitere Verhandlungen erfordern, werden durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO festgelegt.
2) Jeglicher Anspruch im Rahmen oder Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegt japanischem Recht.
3) Jegliche Streitigkeiten im Rahmen oder Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der Rechtsprechung des Bezirksgerichts Tokio.