[Firmware] XJ-A146/A246/A256 Firmware (USB-Funktion) – Software-Patch - Version *.0.3.3

Feb. 2013

Unterstützte Modelle

XJ-A146 / A246 / A256
Bei der hier erläuterten Software handelt es sich um eine Aktualisierungssoftware für die Firmware-Version der CASIO DATENPROJEKTOREN der XJ-A146 / XJ-A246 / XJ-A256.
Lesen Sie die unten stehenden Erläuterungen sorgfältig durch, um zu erfahren, ob Sie die Aktualisierung benötigen. Falls ja, richten Sie sich zum Herunterladen und Verwenden der Software nach den hier aufgeführten Anweisungen. Lesen Sie sich die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie die Software herunterladen.

Verbesserungen durch diesen Patch

Version *.0.3.3
Verbesserung der direkten funktionalen Verbindung bei Grafikrechnern (ClassPad II (fx-CP400)/ClassPad 330 PLUS)
Unterstützung für iOS 6/7 und Windows®8/8.1/10

Mögliche Modelle

Diese Software ist für die Anwender gedacht, die Firmware-Versionen verwenden, die älter sind als Version *.0.3.2.
Beachten Sie, dass die Installation der Firmware-Aktualisierung nicht rückgängig gemacht werden kann. Sobald Sie die Firmware-Aktualisierung installiert haben, gibt es keine Möglichkeit, die Original-Firmware-Version auf Ihrem Projektor wiederherzustellen.
 
Wichtig:
Wenn während des Installationsprozesses ein Stromausfall auftritt oder die Verbindung mit dem zur Installation verwendeten USB-Speichergerät getrennt wird, verliert Ihr Projektor seine USB-Funktion. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Projektor während der Installation in einer stabilen Umgebung betrieben wird.

So prüfen Sie die Firmware-Version

Schließen Sie ein USB-Speichergerät an, während der Projektor eingeschaltet ist. Nach einer Weile wird der Viewer-Bildschirm angezeigt. Drücken Sie am Projektor gleichzeitig die Tasten [] und [].
Dadurch wird Ihre aktuelle Firmware-Version in der unteren linken Ecke des Viewer-Bildschirms angezeigt.

Anforderungen für die Installation dieser Aktualisierung auf Ihrem Projektor

Um diese Firmware-Aktualisierung auf Ihrem Projektor zu installieren, müssen Sie sie temporär im Stammverzeichnis (direkt unter dem Laufwerk) eines USB-Speichergeräts speichern. Dazu benötigen Sie ein USB-Speichergerät mit mindestens 32 MB freiem Speicherplatz.
Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler oder ein autorisiertes CASIO Service Center, um weitere Informationen zu erhalten.

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für den Download von Aktualisierungssoftware

* Um die Aktualisierungssoftware herunterladen und verwenden zu können, müssen Sie zunächst die unten stehenden Nutzungsbedingungen aus der Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und diesen zustimmen.
* Wenn Sie nach sorgfältigem Lesen der Vereinbarung den Nutzungsbedingungen zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Ich stimme zu], um zum Download-Prozess weitergeleitet zu werden.
* Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zustimmen, geben Sie durch Herunterladen der Aktualisierungssoftware an, dass Sie zustimmen, den Nutzungsbedingungen der Vereinbarung zu unterliegen und eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) einzugehen.
* Wenn Sie den Nutzungsbedingungen der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Ich stimme nicht zu], und laden Sie die Aktualisierungssoftware nicht herunter.
Endbenutzer Software Lizenzvereinbarung
CASIO COMPUTER CO., LTD.
1 Lizenz
CASIO, als Eigentümer dieser Software sowie aller anderen geistigen Rechte, gewährt Ihnen die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.
1) Es ist Ihnen gestattet, diese Software auf einer CASIO DATA PROJECTOR zu installieren und zu verwenden.
2) Es ist Ihnen gestattet, eine Kopie dieser Software auf einer Speicherkarte zum Zwecke der Installation auf Ihrer CASIO DATA PROJECTOR anzufertigen.
2 Untersagungen
1) Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgehalten, dürfen Sie keine Kopien dieser Software (sowohl auszugsweise als auch in seiner Gesamtheit) anfertigen oder an andere weitergeben.
2) Die Modifikation, Änderung, Anpassung, Rückentwicklung, Dekompilierung, sowie alle anderen Versuche, den Quell-Code dieser Software zu verändern bzw. darauf basierende Derivatprodukte herzustellen, ist untersagt.
3) Der Verkauf, der Verleih, die Vermietung, das Verleasen sowie anderweitige Arten der Weitergabe sowie die Platzierung dieser Software auf einem Server bzw. die Verbreitung dieser Software über ein Netzwerk sind untersagt.
4) Die Unterlizensierung sowie die Weitergabe dieser Software an eine dritte Partei ist untersagt.
5) Die Verwendung dieser Software für ungesetzliche Zwecke oder in einer Art und Weise, die mit dieser Vereinbarung unvereinbar ist, ist untersagt.
3 Dauer dieser Vereinbarung
1) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung werden bindend, sobald Sie die Software herunterladen.
2) Diese Vereinbarung verliert durch die Vernichtung sämtlicher Kopien der Software in Ihrem Besitz ihre Gültigkeit.
3) CASIO ist berechtigt, die Lizenz jederzeit zurückzuziehen, wenn der Anwender gegen die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstößt. Nach Aufhebung der Vereinbarung sind alle Kopien der Software umgehend zu vernichten.
4 Beschränkung der Haftung
1) Diese Software wird ohne Garantie jeglicher Art "wie besichtigt" zur Verfügung gestellt und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus, auch garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft, noch das diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist.
2) In keinem Fall kann CASIO für Schäden haftbar gemacht werden (einschließlich und ohne Einschränkung: Schadenersatzleistungen für Profitverluste, Störungen des Geschäftsablaufes, Verlust von Informationen oder Verluste jeglicher Art), die aus der Benutzung oder der Unfähigkeit, diese Software zu benutzen, entstanden sind, auch wenn CASIO über das mögliche Entstehen entsprechender Schäden informiert war.
5 Weiteres
1) Punkte, die in dieser Lizenzvereinbarung aus welchen Gründen auch immer nicht geklärt wurden sowie Punkte, die einer weiteren Klärung bedürfen, sind durch im gegenseitigem Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO zu klären.
2) Jeder Anspruch, der unter oder in Verbindung mit dieser Lizenzvereinbarung entsteht, wird nach geltender japanischer Rechtsprechung behandelt.
3) Jeder Rechtsstreit, der unter oder in Verbindung mit diese Lizenzvereinbarung entsteht unterliegt der Gerichtsbarkeit des Amtsgerichts Tokyo.