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Verbesserungen durch diese Aktualisierung
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Kontrolleur: G Controller Ver1.00 |
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Diese Firmware ändert die Funktion zur Herstellung einer WLAN-Verbindung zwischen einem Controller der FR-Serie und der Digitalkamera GZE-1 (separat erhältlich). |
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HINWEIS |
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• Nach der Aktualisierung auf diese Firmware kann der Controller keine WLAN-Verbindung mit folgenden Digitalkamera-Modellen mehr herstellen: EX-FR100. |
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Um den Controller mit den Kameramodellen der oben aufgeführten FR-Serie kabellos zu verbinden, gehen Sie zur Download-Seite des EX-FR100 Ver 2.10 unten und installieren Sie die Controller-Firmware Ver3.00. |
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- Müssen Sie die Kamera und den Kontrolleur möglicherweise erneut koppeln, um eine Verbindung zwischen ihnen herzustellen. |
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1. Entfernen Sie die Speicherkarte aus der Kamera. |
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2. Halten Sie die Auslösertaste der Kamera und die POWER-Taste gleichzeitig mindestens sechs Sekunde lang gedrückt. |
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3. Halten Sie die Auslösertaste des Kontrolleurs und die POWER-Taste gleichzeitig mindestens sechs Sekunden lang gedrückt. |
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Die Betriebsanzeige blinkt gelb, und der Kopplungsvorgang für die Bluetooth-Verbindung wird gestartet. |
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EX-FR100-Benutzer |
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- Nutzer des Kameramodells EX-FR100 sollten die Kamera-Firmware Ver2.10 verwenden. |
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Drahtlose Verbindung mit dem Controller ist nicht möglich, wenn die Version der Kamera-Firmware älter ist als Version 2.10. |
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Klicken Sie hier zum Installieren der EX-FR100, Version 2.10 (Controller: Ver 3.00, Kamera: Ver 2.10). |
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• Durch die Aktualisierung auf diese Firmware verfügt die Kamera über dieselben Funktionen wie der Controller GEC-10 mit LCD-für die Kamera GZE-1. |
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Klicken Sie hier, um die Benutzerdokumentation herunterzuladen. |
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Zutreffende Modelle
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Besitzer von EX-FR100 Kontrolleurs, die immer noch Firmware der Version 1.00, Version 1.10, Version 2.00, Version 2.01 oder Version 3.00 nutzen. |
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So prüfen Sie die Firmware-Version
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Zum Überprüfen der aktuellen Version des Controllers der EX-FR-Serie |
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Schalten Sie die Kamera und den Kontrolleur ein. Das Einschalten bewirkt, dass die Betriebsanzeigen des Kontrolleurs und der Kamera grün leuchten und dass automatisch eine drahtlose Bluetooth-Verbindung zwischen ihnen hergestellt wird.
Verwenden Sie als Nächstes den Kontrolleur zur Durchführung der unten stehenden Funktion. |
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Funktion: Zeigt die Symbole -> MENU -> Setup -> Version |
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Wenn "Ver.1.00", "Ver.1.10", "Ver.2.00", "Ver.2.01", "Ver.3.00" als Firmware-Version des Kontrolleurs angezeigt wird, laden Sie diese Versionsaktualisierung herunter, und installieren Sie diese auf Ihrer Controller. |
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Anforderungen für die Installation dieser Aktualisierung auf Ihrer Controller
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Zur Installation dieser Firmware-Aktualisierung auf Ihrer Kamera müssen Sie sie in das Stammverzeichnis (d. h. direkt auf den Datenträger und nicht in einen Unterordner) einer Speicherkarte kopieren. Aus diesem Grund sollten Sie das USB-Kabel (im Lieferumfang der Kamera enthalten) zur Hand haben, oder es sollte ein Kartensteckplatz auf Ihrem Computer verfügbar sein. |
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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für den Download von Aktualisierungssoftware
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Um die Aktualisierungssoftware herunterladen und verwenden zu können, müssen Sie zunächst die nachfolgenden Nutzungsbedingungen der Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und diesen zustimmen. |
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Wenn Sie sich nach sorgfältigem Durchlesen der Vereinbarung bereit erklären möchten, sich an die darin enthaltenen Bestimmungen zu halten, klicken Sie auf die Schaltfläche [Zustimmen], um auf die Download-Seite weitergeleitet zu werden. |
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Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zustimmen, geben Sie durch Herunterladen der Aktualisierungssoftware an, dass Sie zustimmen, den Nutzungsbedingungen der Vereinbarung zu unterliegen und eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) einzugehen. |
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Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche „[Ablehnen]“, und sehen Sie vom Download der Aktualisierungssoftware ab. |
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Lizenzvereinbarung für Endbenutzer der Software |
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CASIO COMPUTER CO., LTD. |
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1 |
Lizenz |
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CASIO gewährt Ihnen als Eigentümer dieser Software und anderen geistigen Eigentums die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Urheberrechtslizenz, die den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt. |
1) |
Es ist Ihnen gestattet, diese Software auf einer GZE-1 Digitalkamera zu installieren und zu verwenden. |
2) |
Es ist Ihnen gestattet, eine Kopie dieser Software auf einer Speicherkarte zum Zwecke der Installation der Software auf Ihrer GZE-1 Digitalkamera anzufertigen. |
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Verbote |
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1) |
Sie dürfen diese Software weder teilweise noch vollständig kopieren, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Erlaubnis. |
2) |
Sie dürfen den Quellcode der Software nicht bearbeiten, ändern, anpassen, zurückentwickeln, demontieren, dekompilieren oder auf eine sonstige Weise ableiten. |
3) |
Sie dürfen diese Software nicht weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen oder vertreiben, diese Software auf keinem Server platzieren und über kein Netzwerk zugänglich machen. |
4) |
Diese Software kann im Rahmen einer Unterlizenz oder einer Übertragung nicht an Dritte weitergegeben werden. |
5) |
Sie dürfen diese Software nicht für ungesetzliche Zwecke oder auf eine Art und Weise verwenden, die nicht in Einklang mit dieser Vereinbarung steht. |
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3 |
Dauer der Vereinbarung |
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1) |
Diese Vereinbarung wird verbindlich, sobald Sie die Software heruntergeladen haben. |
2) |
Diese Vereinbarung wird nichtig, wenn Sie alle Ihre Kopien dieser Software zerstören. |
3) |
CASIO kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen. Bei Kündigung des Vertrags sind Sie verpflichtet, die Software und sämtliche Kopien unverzüglich zu zerstören. |
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4 |
Haftungsbeschränkung |
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1) |
Diese Software wird ohne jegliche Garantie "wie gesehen" zur Verfügung gestellt, und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung, darunter Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus. Zudem garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft noch dass diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist. |
2) |
Unter keinen Umständen haftet CASIO für Schäden (darunter Schäden durch entgangene Gewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Informationen), die durch die Nutzung oder fehlerhafte Nutzung dieser Software entstehen, selbst wenn CASIO über die Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde. |
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5 |
Sonstiges |
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1) |
Alle Punkte, die durch die Vereinbarung nicht abgedeckt werden, oder Punkte, die weitere Verhandlungen erfordern, werden durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO festgelegt. |
2) |
Jeglicher Anspruch im Rahmen oder Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegt japanischem Recht. |
3) |
Jegliche Streitigkeiten im Rahmen oder Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der Rechtsprechung des Bezirksgerichts Tokio. |
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