[PC LABEL PRINTER-Anwendungen] BA-300 - Version 1.00

Februar 2017

Unterstützte Modelle

KL-G2

Für internationale Kunden:

Die Anwendung „Label Printing Software BA-300“ kann verwendet werden, um Original-Etiketten für den Druck auf einem CASIO Label Printer zu erstellen.
Lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie den Download durchführen und die Aktualisierung verwenden.
 
Zum Verbinden mit einem Drucker benötigen Sie einen Druckertreiber. Der Druckertreiber kann von hier heruntergeladen werden.

Verbesserungen durch diese Software

Version 1.00 ( für Windows® 10 )

Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für den Download von Software

Um die Software „Label Printing Software BA-300“ herunterladen und verwenden zu können, müssen Sie zunächst die nachfolgenden Nutzungsbedingungen der Endbenutzer-Softwarelizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und diesen zustimmen.
Wenn Sie nach sorgfältigem Lesen der Vereinbarung zustimmen, klicken Sie auf die Schaltfläche [Ich stimme zu], oder klicken Sie auf die Schaltfläche [Ich stimme nicht zu], wenn Sie nicht zustimmen.
Nach Klicken auf die Schaltfläche [Ich stimme zu] gehen Sie auf die Download-Seite.
 
Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich zustimmen, geben Sie durch das Herunterladen dieser Software BA-300 an, dass Sie zustimmen, sich an die Nutzungsbedingungen der Vereinbarung zu halten, und schaffen eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) einzugehen.

Lizenzvereinbarung für Endbenutzer der Software

1. Lizenz
  CASIO als Eigentümer dieser Software und anderen geistigen Eigentums gewährt Ihnen die folgende, nicht exklusive, nicht übertragbare Urheberrechtslizenz, die den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegt.
  (1) Sie dürfen die Software auf mehr als einem Computer installieren und verwenden.
 
  2. Verbote
  Folgendes ist untersagt:
  (1) Sie dürfen diese Software weder teilweise noch vollständig kopieren, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung festgelegten Erlaubnis.
  (2) Sie dürfen diese Software weder vollständig noch in Teilen modifizieren oder anderweitig ändern, neu kompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren.
  (3) Sie dürfen diese Software nicht weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen oder vertreiben, diese Software auf keinem Server platzieren und über kein Netzwerk zugänglich machen.
  (4) Diese Software kann im Rahmen einer Unterlizenz oder einer Übertragung nicht an Dritte weitergegeben werden.
  (5) Sie dürfen diese Software für keinen ungesetzlichen Zweck oder auf eine Art und Weise verwenden, die nicht in Einklang mit dieser Vereinbarung steht.
 
  3. Dauer der Vereinbarung
  (1) Diese Vereinbarung wird verbindlich, sobald Sie die Software heruntergeladen haben.
  (2) Diese Vereinbarung wird nichtig, wenn Sie alle Ihre Kopien dieser Software zerstören
  (3) CASIO kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen. Bei Kündigung des Vertrags sind Sie verpflichtet, die Software und sämtliche Kopien unverzüglich zu zerstören.
 
  4. Haftungsbeschränkung
  (1) Diese Software wird ohne Garantie jeglicher Art „wie gesehen“ zur Verfügung gestellt, und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus, auch garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft noch dass diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist.
  (2) Unter keinen Umständen haftet CASIO für jegliche Schäden (einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Schäden durch entgangene Gewinne, Geschäftsunterbrechungen, Verlust von Informationen), die durch die Nutzung oder fehlerhafte Nutzung dieser Software entstehen, selbst wenn CASIO über die Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
 
  5. Sonstiges
  (1) Alle Punkte, die durch die Vereinbarung nicht abgedeckt werden, oder Punkte, die weitere Verhandlungen erfordern, werden durch gegenseitiges Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO festgelegt.
  (2) Jeglicher Anspruch unter oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegt japanischem Recht.
  (3) Jeglicher Disput unter oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegt der Rechtsprechung des Tokyo District Court.