[Firmware-Aktualisierung] EX-ZS100 - Version 1.01

Unterstützte Modelle

EX-ZS100

Verbesserungen:

V1.00 - V1.01
Optimierung des Objektives
 

Auf welchen Kameras kann das Update installiert werden?

Dieses Update darf nur auf dem Kameramodell EXILIM EX-ZS100 mit der Firmware Version 1.00 installiert werden.
  Wichtig:
  Bitte beachten Sie, dass die Installation dieses Firmware Updates nicht rückgängig gemacht werden kann.
  Ist dieses Update auf der Kamera installiert, besteht keine Möglichkeit, die ursprüngliche Version wiederherzustellen.
  Wird der Installations-Vorgang durch Stromverlust (nicht ausreichend geladener Akku) unterbrochen, wird die Kamera dadurch ernsthaft beschädigt.
  Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor Beginn des Updates einen vollständig aufgeladenen Akku in die Kamera einsetzen.
  Beachten Sie, dass die Durchführung des Firmware Updates auf eigenes Risiko geschieht.
Alternativ besteht die Möglichkeit, uns die Kamera zwecks Durchführung des Updates zukommen zu lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.support.casio-europe.com/de/repair/

Überprüfen der aktuellen Firmware Version:

Halten Sie die [SET]-Taste gedrückt während Sie die Kamera einschalten.Auf dem Display der Kamera wird Ihnen nun die aktuell installierte Firmware Version angezeigt.
1. Wird VER. 1.00 angezeigt, können Sie dieses Firmware Update herunterladen und auf der Kamera installieren.
2. Wird VER. 1.01 angezeigt, bedeutet das, dass die Firmware der Kamera bereits aktualisiert wurde.
In diesem Fall muss das Update nicht installiert werden.

Vorraussetzungen für die Installation:


Um das Firmware Update installieren zu können, muss die Update-Datei in das Stammverzeichnis (Hauptverzeichnis; nicht in einen Unterordner) einer Speicherkarte, welche in die Kamera eingesetzt wird, kopiert werden. Hierfür benötigen Sie das für die Herstellung einer USB-Verbindung benötigte Zubehör aus dem Lieferumfang der Kamera oder ein Kartenlesegerät, welches mit Ihrem Computer verbunden werden kann.

Benutzer Lizenzvereinbarung für den Download dieser Software

* Um die Software herunterladen zu können müssen Sie zunächst nachfolgende Endbenutzer Lizenzvereinbarung (Vereinbarung) lesen und den darin enthaltenen Bestimmungen zustimmen.
* Wenn Sie sich nach sorgfältigem Durchlesen der Vereinbarung bereit erklären möchten, sich an die darin enthaltenen Bestimmungen zu halten, klicken Sie auf die "Zustimmen"-Schaltfläche, um auf die Download-Seite weitergeleitet zu werden.
* Durch das Herunterladen der Software verpflichten Sie sich automatisch zur Einhaltung der Bestimmungen aus der Lizenzvereinbarung, ungeachtet dessen, ob Sie der Vereinbarung tatsächlich zustimmen oder nicht. Durch das Herunterladen der Software kommt automatisch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der CASIO COMPUTER CO., LTD. (CASIO) zustande.
* Wenn Sie der Vereinbarung nicht zustimmen möchten, klicken Sie auf die "Nicht zustimmen"-Schaltfläche und sehen Sie vom Download und Verwendung der Software ab.
Endbenutzer Software Lizenzvereinbarung
CASIO COMPUTER CO., LTD.
1 Lizenz
CASIO, als Eigentümer dieser Software sowie aller anderen geistigen Rechte, gewährt Ihnen die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.
1) Es ist Ihnen gestattet, diese Software auf einer CASIO EXILIM EX-ZS100 Digitalkamera zu installieren und zu verwenden.
2) Es ist Ihnen gestattet, eine Kopie dieser Software auf einer Speicherkarte zum Zwecke der Installation auf Ihrer EXILIM EX-ZS100 Digitalkamera anzufertigen.
2 Untersagungen
1) Sofern nicht anderweitig in dieser Vereinbarung festgehalten, dürfen Sie keine Kopien dieser Software (sowohl auszugsweise als auch in seiner Gesamtheit) anfertigen oder an andere weitergeben.
2) Die Modifikation, Änderung, Anpassung, Rückentwicklung, Dekompilierung, sowie alle anderen Versuche, den Quell-Code dieser Software zu verändern bzw. darauf basierende Derivatprodukte herzustellen, ist untersagt.
3) Der Verkauf, der Verleih, die Vermietung, das Verleasen sowie anderweitige Arten der Weitergabe sowie die Platzierung dieser Software auf einem Server bzw. die Verbreitung dieser Software über ein Netzwerk sind untersagt.
4) Die Unterlizensierung sowie die Weitergabe dieser Software an eine dritte Partei ist untersagt.
5) Die Verwendung dieser Software für ungesetzliche Zwecke oder in einer Art und Weise, die mit dieser Vereinbarung unvereinbar ist, ist untersagt.
3 Dauer dieser Vereinbarung
1) Die Bestimmungen dieser Vereinbarung werden bindend, sobald Sie die Software herunterladen.
2) Diese Vereinbarung verliert durch die Vernichtung sämtlicher Kopien der Software in Ihrem Besitz ihre Gültigkeit.
3) CASIO ist berechtigt, die Lizenz jederzeit zurückzuziehen, wenn der Anwender gegen die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung verstößt. Nach Aufhebung der Vereinbarung sind alle Kopien der Software umgehend zu vernichten.
4 Beschränkung der Haftung
1) Diese Software wird ohne Garantie jeglicher Art "wie besichtigt" zur Verfügung gestellt und CASIO schließt ausdrücklich jegliche Haftung einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Gewährleistungen auf handelsübliche Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit von Fehlern aus, auch garantieren wir weder die Behebung von Fehlern in der Zukunft, noch das diese Software für einen bestimmten Zweck nutzbar ist.
2) In keinem Fall kann CASIO für Schäden haftbar gemacht werden (einschließlich und ohne Einschränkung: Schadenersatzleistungen für Profitverluste, Störungen des Geschäftsablaufes, Verlust von Informationen oder Verluste jeglicher Art), die aus der Benutzung oder der Unfähigkeit, diese Software zu benutzen, entstanden sind, auch wenn CASIO über das mögliche Entstehen entsprechender Schäden informiert war.
5 Weiteres
1) Punkte, die in dieser Lizenzvereinbarung aus welchen Gründen auch immer nicht geklärt wurden sowie Punkte, die einer weiteren Klärung bedürfen, sind durch im gegenseitigem Einvernehmen zwischen Ihnen und CASIO zu klären.
2) Jeder Anspruch, der unter oder in Verbindung mit dieser Lizenzvereinbarung entsteht, wird nach geltender japanischer Rechtsprechung behandelt.
3) Jeder Rechtsstreit, der unter oder in Verbindung mit diese Lizenzvereinbarung entsteht unterliegt der Gerichtsbarkeit des Amtsgerichts Tokyo.